1. Funktionsweise der Interregionalen
Verpackungskommission (IVK)

1.1 Die Aufgabe der IVK

Die IVK hat unter anderem die folgenden Aufgaben:

  • Kontrolle der Unternehmen (Verpackungsverantwortlichen) und zugelassenen Stellen hinsichtlich der Einhaltung der Informations- und Rücknahmepflicht,
  • Kontrolle der Art und Weise wie die Verpackungsverantwortlichen und zugelassenen Stellen die jeweils gesetzlich festgesetzten Quoten für die Wiederverwertung und stoffliche Verwertung erreichen,
  • Billigung und Ablehnung der allgemeinen Abfallvermeidungspläne der Unternehmen (Verpackungsverantwortlichen),
  • Zulassung oder Ablehnung der Stellen, die sich mit der Förderung, der Koordination und der Finanzierung der Getrenntsammlung, Verwertung und stofflichen Verwertung von Verpackungsabfall befassen,
  • Unterstützung und Beratung der Regionalregierungen. Dies kann beispielsweise durch das Einrichten von Reflexionsforen, Anbieten logistischer Unterstützung oder Vorschlagen von Gesetzesänderungen geschehen;
  • Durchführung oder Inauftraggabe von Studien und Forschungsprojekten zur Bewirtschaftung und Vermeidung von Verpackungsabfall,
  • Bearbeitung von Notifizierungen zwecks Erteilung einer Zustimmung für geplante Transporte von Abfällen, die nicht aus Belgien stammen und dort auch nicht verarbeitet werden sollen, sowie die Bearbeitung der Transportmeldungen nach gebilligter Notifizierung.

Die nächsten Jahre stellen die IVK vor eine große Herausforderung.

 

Das neue Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung wird die Arbeitsweise und die Aufgaben der IVK grundlegend verändern. Die IVK wird sogar einen neuen Namen bekommen: die „Interregionale Kommission für EPR“. Die neuen Aufgaben der IVK sind mit dem derzeitigen Personalbestand nicht zu bewältigen. Es besteht also ein dringender Bedarf an zusätzlichem Personal. Darum hat die IVK 2022 ein Personalaudit durchgeführt, um diesen Bedarf genau zu ermitteln.

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Verpackungsverordnung ausgearbeitet, die die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzen soll. Dieser Text hat große Auswirkungen auf die belgische Gesetzgebung zum Verpackungsabfall. Als Instrument hat man sich für eine Verordnung entschieden, die bei den europäischen Unternehmen unmittelbar zur Anwendung kommt, so dass für nationale Gesetzgebungen eigentlich kein Raum mehr besteht.

Die Neuzulassung von Fost Plus wird uns 2023 viel Energie abverlangen. Gleichzeitig wird derzeit eine gesellschaftliche und politische Debatte über die Einführung von Pfand auf Getränkeverpackungen geführt. Diese Debatte hat natürlich große Auswirkungen auf das Zulassungsdossier.

1.2 Die Zusammenstellung der IVK

Die Zusammenstellung des Entscheidungsorgans 2022:

Flämische Region

Ordentliche Mitglieder Stellvertreter
Ann De Boeck Luc Goeteyn
Nick Vliegen Roeland Bracke
Anneleen De Wachter
(seit dem 05.03.2022 Präsidentin)
John Wante/Christof Delatter(1)

(1) Herr Wante wurde als Stellvertreter am 11.03.2022 von Herrn Delatter abgelöst.

Region Brüssel Hauptstadt

Ordentliche Mitglieder Stellvertreter
Marion Courtois Valérie Verbrugge
Céline Schaar Stéphanie Thomaes
Stéphanie Uny Milan Jousten

Wallonische Region

Ordentliche Mitglieder Stellvertreter
Lara Hotyat Guillaume Lepère
Vincent Brahy Marie-Hélène Lahaye
Martine Gillet
(Präsidentin bis zum 04.03.2022)
Jean-Yves Mercier

Organigramm des Ständigen Sekretariats 2022:

Ende 2022 zählte das Ständige Sekretariat 16 Mitarbeiter.

1.3 Der Haushalt 2022 der IVK

Effektive Ausgaben der IVK 2022:

Der Verteilerschlüssel für die Finanzierung der IVK lautet gemäß dem Zusammenarbeitsabkommen wie folgt:

1.4 Die Interregionale Plattform für Erweiterte Herstellerverantwortung (IPEPR)

Die IVK fungiert als Sekretariat für die 2009 eingerichtete Interregionale Plattform für Erweiterte Herstellerverantwortung.
Zweck war die Entwicklung einer gemeinsamen Vision in Hinblick auf die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).

Im Rahmen der IPEPR wird hart an einem neuen Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung gearbeitet. Einerseits verfolgt das Abkommen das ehrgeizige Ziel, einen interregionalen Rahmen für den Umgang mit anderen Strömen als Verpackungsabfälle zu schaffen, für welche die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gilt, andrerseits plant es, die Kosten für unzulässige Abfalllagerung den Verursachern dieser Abfallströme aufzuerlegen.

In diesen neuen Zusammenarbeitsabkommen wird die IPEPR in die IVK aufgenommen, woraus die neue „Interregionale Kommission für EPR“ mit zwei Abteilungen entsteht: einerseits das „Entscheidungsorgan Verpackung“ und andererseits das „Entscheidungsorgan EPR“.