Die IVK hat unter anderem die folgenden Aufgaben:
Das neue Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung wird die Arbeitsweise und die Aufgaben der IVK grundlegend verändern. Die IVK wird sogar einen neuen Namen bekommen: die „Interregionale Kommission für EPR“. Die neuen Aufgaben der IVK sind mit dem derzeitigen Personalbestand nicht zu bewältigen. Es besteht also ein dringender Bedarf an zusätzlichem Personal. Darum hat die IVK 2022 ein Personalaudit durchgeführt, um diesen Bedarf genau zu ermitteln.
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Verpackungsverordnung ausgearbeitet, die die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzen soll. Dieser Text hat große Auswirkungen auf die belgische Gesetzgebung zum Verpackungsabfall. Als Instrument hat man sich für eine Verordnung entschieden, die bei den europäischen Unternehmen unmittelbar zur Anwendung kommt, so dass für nationale Gesetzgebungen eigentlich kein Raum mehr besteht.
Die Neuzulassung von Fost Plus wird uns 2023 viel Energie abverlangen. Gleichzeitig wird derzeit eine gesellschaftliche und politische Debatte über die Einführung von Pfand auf Getränkeverpackungen geführt. Diese Debatte hat natürlich große Auswirkungen auf das Zulassungsdossier.
Die Zusammenstellung des Entscheidungsorgans 2022:
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Ann De Boeck | Luc Goeteyn |
Nick Vliegen | Roeland Bracke |
Anneleen De Wachter (seit dem 05.03.2022 Präsidentin) |
John Wante/Christof Delatter(1) |
(1) Herr Wante wurde als Stellvertreter am 11.03.2022 von Herrn Delatter abgelöst.
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Marion Courtois | Valérie Verbrugge |
Céline Schaar | Stéphanie Thomaes |
Stéphanie Uny | Milan Jousten |
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter |
Lara Hotyat | Guillaume Lepère |
Vincent Brahy | Marie-Hélène Lahaye |
Martine Gillet (Präsidentin bis zum 04.03.2022) |
Jean-Yves Mercier |
Organigramm des Ständigen Sekretariats 2022:
Ende 2022 zählte das Ständige Sekretariat 16 Mitarbeiter.
Effektive Ausgaben der IVK 2022:
Der Verteilerschlüssel für die Finanzierung der IVK lautet gemäß dem Zusammenarbeitsabkommen wie folgt:
Die IVK fungiert als Sekretariat für die 2009 eingerichtete Interregionale Plattform für Erweiterte Herstellerverantwortung.
Zweck war die Entwicklung einer gemeinsamen Vision in Hinblick auf die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
Im Rahmen der IPEPR wird hart an einem neuen Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung gearbeitet. Einerseits verfolgt das Abkommen das ehrgeizige Ziel, einen interregionalen Rahmen für den Umgang mit anderen Strömen als Verpackungsabfälle zu schaffen, für welche die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gilt, andrerseits plant es, die Kosten für unzulässige Abfalllagerung den Verursachern dieser Abfallströme aufzuerlegen.
In diesen neuen Zusammenarbeitsabkommen wird die IPEPR in die IVK aufgenommen, woraus die neue „Interregionale Kommission für EPR“ mit zwei Abteilungen entsteht: einerseits das „Entscheidungsorgan Verpackung“ und andererseits das „Entscheidungsorgan EPR“.