Wort der Präsidentin und des Direktors

Gerade erst kommt die Neuzulassung von Valipac mit ihren ehrgeizigen Zielen zur Anwendung, steht bereits Mitte 2023 der Antrag auf Wiederzulassung von Fost Plus ins Haus.

Im Hinblick darauf hat die IVK 2022 die erforderliche Vorarbeit geleistet. So wurde eine Studie durchgeführt, um die Zusammenstellung des Stroms Papier/Pappe erneut zu analysieren und die Kosten für die Sammlung dieses Stroms nach Verpackungsabfall und Nichtverpackungsabfall aufzuschlüsseln. Auch wurde an der ECO-Fee-Modulierung der Tarife gearbeitet, insbesondere an dem Abschreckungstarif für lästige oder nicht wiederverwertbare Verpackungen und an den Gebühren für Verpackungen in den Strömen gefährliche Haushaltsverpackungen.

2022 mussten auch die alle drei Jahre fälligen Abfallvermeidungspläne eingereicht werden. In diesem Tätigkeitsbericht gewähren wir bereits einen ersten, quantitativen Einblick in die eingereichten Abfallvermeidungspläne.

Europäische Genehmigung

Inzwischen hat uns Eurostat einen ersten (informellen) Kontrollbesuch abgestattet, um zu überprüfen, ob unsere Zahlen und Methodik mit der europäischen Berechnungsmethode übereinstimmen. Die Zahlen für das Jahr 2020 wurden eingehend untersucht. 2020 war das erste Jahr, in dem die Recyclingzahlen nach der neuen europäischen Berechnungsmethode zu berechnen waren.

Ein Großteil unserer Aufmerksamkeit gilt ohnehin der jährlichen Überprüfung der Zahlen, 2020 aber wurde eine erhebliche Änderung der Methodik eingeführt, wobei eine Menge neuer Daten gesammelt und überprüft werden mussten. Die belgischen Zahlen wurden von Eurostat kommentarlos genehmigt.

Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung

Im Jahr 2022 fanden auch zahlreiche Konsultationen zu dem künftigen Zusammenarbeitsabkommen für EPR und unzulässige Abfalllagerung statt. Die Texte nehmen allmählich ihre endgültige Gestalt an. Die IVK bekommt zahlreiche neue Aufgaben hinzu, und auch ihre Struktur wird sich vollkommen verändern. Innerhalb der IVK wird es zwei Abteilungen geben: einerseits das „Entscheidungsorgan Verpackung“ und andererseits das „Entscheidungsorgan EPR“. In der Praxis wird die derzeitige Interregionale Plattform für Erweiterte Herstellerverantwortung (IPEPR) künftig in die IVK eingegliedert.

In Vorbereitung auf diese neue Doppelstruktur wurden die Verdopplung der Sitzungen des Entscheidungsorgans (EO) bereits abgebaut. Die Kommunikation mit den Interessenvertretern wurde auf das geänderte Kooperationsabkommen ausgeweitet. Die IVK wird auch einen neuen Namen bekommen: die „Interregionale Kommission für EPR“.

Personal und Ressourcen

Die Bedingungen, unter denen die IVK im vergangenen Jahr ihre umfangreichen Aufgaben zu erfüllen hatte, waren gelinde gesagt eine Herausforderung. Mit einem begrenzten Personalbestand wurde ein besonders umfangreiches Arbeitspensum von guter Qualität gemeistert.

Auf unsere Bitte hin wird derzeit ein externes Personalaudit durchgeführt. Dabei soll auch ermittelt werden, wer und was erforderlich ist, um die zusätzlichen Aufgaben infolge des neuen Zusammenarbeitsabkommens für EPR und unzulässige Abfalllagerung bewältigen zu können.

Anneleen De Wachter, Präsidentin

Marc Adams, Direktor