2022 mussten für den Zeitraum 2022-2025 wieder die Allgemeinen Abfallvermeidungspläne bei der IVK eingereicht werden.
Allgemeine Abfallvermeidungspläne müssen von Unternehmen eingereicht werden, die mindestens 300 Tonnen Einwegverpackungen auf den belgischen Markt bringen, oder in Belgien Güter verpacken (lassen), um sie auf den belgischen Markt zu bringen, wobei mindestens 100 Tonnen Einwegverpackungen anfallen. Der Abfallvermeidungsplan befolgt den Zweck, Unternehmen zu veranlassen, strukturiert darüber nachzudenken, wie sie Abfall vermeiden und reduzieren können. Diese Unternehmen müssen um die drei Jahren einen neuen Abfallvermeidungsplan aufstellen und diesen bei der IVK einreichen oder sich an einem sektoriellen Abfallvermeidungsplan ihres Sektorverbandes beteiligen.
Die Beurteilung der Abfallvermeidungspläne wurde 2023 abgeschlossen.
Unterm Strich wurden 191 individuelle Abfallvermeidungspläne eingereicht.
Außerdem wurden insgesamt 20 sektorielle Abfallvermeidungspläne eingereicht. Diese berücksichtigen 476 Unternehmen, wovon 289 zu denen gehören, die von der IVK aufgefordert wurden, einen Abfallvermeidungsplan 2022-2025 aufzustellen.